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Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG

Ideologie vor Bürgernutzen?

Der Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)" sah für Sparer interessante Änderungen im „Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG)“ vor. Die Förderung Vermögenswirksamer Leistungen sollte gestärkt werden. Gemäß Entwurf sollten ab 2024 folgende Änderungen vorgenommen werden:

  • Der Höchstförderbetrag für Fondsanlagen sollte sich von 400 € auf 1.200 € erhöhen- es hätten somit bis zu 240 € p.a. Arbeitnehmersparzulage auf Fondssparpläne gezahlt werden können.
  • Die bisherige Einkommensgrenze von 20.000 € für Ledige (40.000 € für Verheiratete) zu versteuerndes Einkommen sollte vollständig gestrichen werden, so daß jeder VL-Sparer unabhängig vom Einkommen in den Genuss der Förderung gelangt wäre.

Auch wir hatten uns gekniffen, ob wir träumen. Soviel sinnvolles von der Ampelkoalition?
Vollkommen irritierend: Das Ganze wäre auch noch ohne zusätzliche Bürokratie durchgeführt worden.

Das die aktuelle Regierung auf sinnvolle Art den, aus deren vermutlich mehrheitlicher Sicht "Kapitalismus und Reiche" fördert und Vermögensbildung mit Aktien(-fonds) stärkt, erschien dann doch zu vernünftig.
Schulden machen für sinnvolle Dinge wie z.B. die Vermögensbildung breiter Bevöllkerungsschichten und deren Alterssicherung wäre mal eine neue Erfahrung gewesen.

Es kam, wie es kommen mußte:
Im Regierungsentwurf des "Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)" fehlen die Änderungen für Vermögenswirksame Leistungen nun vollständig.

Herzlichen Glückwunsch zu dieser Leistung, liebe Regierung. Die Rente ist ja sicher.

Werbung. Kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren.

ZuFinG Infoseite Bundesministerium der Finanzen

Zukunftsfinanzierungsgesetz, ZuFinG, Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer, 5. VermBG