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Vorabpauschale

Mit dem Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG wurde zum 01.01.2018 die Besteuerung von Fonds geändert.

Auf Anlegerebene setzen sich seitdem steuerpflichtige Erträge aus Investmentfonds aus Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinnen zusammen. Neben vielen anderen Änderungen wurde auch eine steuerliche "Vorabpauschale" beschlossen. Diese ersetzt die bis dahin gültigen "ausschüttungsgleichen Erträge". Eine dauerhafte Steuerstundung durch thesaurierende Fonds sollte verhindert werden. Lösung: Bei fehlenden oder geringen Ausschüttungen sollte der Anleger mindestens eine risikolose Marktverzinsung in Form einer Vorabpauschale versteuern. Hieraus wird auch klar, welche Fonds im wesentlichen betroffen sind: thesaurierende. Die Vorabpauschale kann aber auch unter bestimmten Umständen ausschüttende Fonds treffen.

In den vergangenen Jahren ist das Vorhandensein dieser Besteuerung vielen nicht bewusst geworden, da der für die Berechnung grundlegende und durch die Bundesbank festgesetzte Basiszins in den letzten beiden Jahren im negativen Prozentbereich lag. Somit ist die Vorabpauschale in den Depots nicht erhoben und damit noch nicht wahrgenommen worden. Dies liegt in diesem Jahr anders. Der Basiszinssatz wurde auf 2,55% für 2023 festgelegt. Erstmalig werden sich die Auswirkungen in den Fondsdepots zu Beginn des Jahres 2024 zeigen. Die Depotbanken werden die Vorabpauschale für das Anlagejahr 2023 zu Anfang Januar 2024 berechnen.

Idealerweise überprüfen Anleger ihre erteilten Freistellungsaufträge. Sollte noch etwas zur Verteilung auf die Banken zur Verfügung stehen, könnte eine Erhöhung Steuerabzüge möglicherweise verringern oder vermeiden. Ledige haben einen Sparerpauschbetrag von 1000 € und Verheiratete einen gemeinsamen Freibetrag von 2000 € welcher auf die vorhandenen Banken verteilt werden kann.
Bei der FIL Fondsbank kann der Freistellungsauftrag sehr leicht online angepasst werden. Gerne senden wir Ihnen aber auch ein entsprechendes Formular zu.

Sie möchten den Überblick über erteilte Freistellungsaufträge behalten? Nutzen Sie das folgende Formular für Ihre Finanzakte:
Formular "Erteilte Freistellungsaufträge"

Wie wird die FIL Fondsbank (FFB) den Steuerabzug abwickeln?

  • Im FFB Fondsdepot-Plus wird das Abwicklungskonto belastet.
  • Im FFB Fondsdepot durch Anteilsverkauf.
  • Im Passivdepot wird die Referenzbank oder bei FFB Fondsdepot-Plus, das Abwicklungskonto im Aktivdepot belastet.

Kunden können das Verfahren durch ein formloses Schreiben an die FIL Fondsbank (FFB) beeinflussen/auswählen.

Werbung. Kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren. Keine Steuerberatung, befragen Sie bitte den Steuerberater Ihres Vertrauens.

Vorabpauschale, Basiszins, Freistellungsauftrag